Erklärung zu SVHCs gemäß EU-Verordnung REACH

Aktuelle Kandidatenliste (wie im Oktober 2008 veröffentlicht)

REACH – die Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe – ist eine gesetzliche Vorschrift in der Europäischen Union. Die REACH-Verordnung gilt für alle Produzenten, Importeure und Anwender chemischer Stoffe in der EU sowie für Produzenten, Importeure und Lieferanten von Erzeugnissen wie Zwischen- und Enderzeugnissen, Bauteilen und Komponenten in der EU.

Nach Artikel 33 der Verordnung müssen wir Informationen über bestimmte besonders besorgniserregende Stoffe („Substances of Very High Concern“, SVHCs) bereitstellen, falls ein von uns in der EU angebotenes Erzeugnis einen solchen Stoff in einer Konzentration von über 0,1 Massenprozent enthält.

Gemäß den uns derzeit vorliegenden Informationen enthalten unsere Produkte keine Stoffe von der Liste der SVHC-Kandidaten laut Artikel 33, außer wie nachstehend beschrieben.

Wie in der Industrie allgemein bekannt ist, können Kabel elektrischer und elektronischer Geräte Phthalate enthalten (DEHP, Bis(2-ethyl(hexyl)phthalat), CAS-Nr.: 117-81-7; EG-Nr. 204-211-0). Darüber hinaus hat der Geschäftsbereich Brachytherapie von Varian folgende Applikatoren und Zubehörartikel identifiziert, die entweder in Sets oder einzeln über unseren Teilekatalog bestellbar sind und möglicherweise DEHP enthalten.

Set-Nr. GM11008880: Ösophagus-Bougieset; Einzelteilnummern:

  • GM 11007410
  • GM 11007420
  • GM 11007430
  • GM 11007440

Set-Nr. GM11008890/11009010 Intraluminaler Applikator mit Zentrierfunktion; Einzelteilnummer:

  • GM11008050

Set-Nr. GM 11004690, Nasopharynx-Applikatorset; Einzelteilnummern:

  • GM 11003310
  • GM 11003320

Wir verfolgen diese Problematik aufmerksam und werden diese Angaben bei Bedarf weiter aktualisieren.

DIESE ERKLÄRUNG DIENT AUSSCHLIESSLICH DER INFORMATION, STELLT KEINE RECHTSGÜLTIGE ZUSICHERUNG DAR UND BEGRÜNDET ODER BESTÄTIGT NICHT DAS BESTEHEN IRGENDWELCHER RECHTE, VERBINDLICHKEITEN ODER PFLICHTEN VON VARIAN, SEINEN VERBUNDEN UNTERNEHMEN, DEREN KUNDEN ODER SONSTIGEN PERSONEN. DER VERKAUF VON PRODUKTEN VON VARIAN UNTERLIEGT AUSSCHLIESSLICH DEN IN DER GELTENDEN VERKAUFSVEREINBARUNG MIT VARIAN FESTGELEGTEN BEDINGUNGEN.

Die in dieser Erklärung enthaltenen Bewertungen durch Varian stellen lediglich die Meinung von Varian dar. Die hierin enthaltenen Angaben basieren auf Informationen, die Varian zum angegebenen Zeitpunkt vorlagen. Kunden von Varian oder sonstige Personen, die Informationen oder Rat zu REACH benötigen, sollten eine Beratung durch einen Rechtsbeistand in Anspruch nehmen.

Veröffentlicht am 28. September 2009.